© erstellt von Schmiede Gebersdorf 2020
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Schmiede Gebersdorf
Philip Greiner u. Ralf Greiner GbR
I. Allgemeines/ Vertragsabschluss
Für alle Angebote, Lieferungen und Bauleistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Abweichende
Bedingungen sind nur dann gültig, wenn sie durch mich schriftlich bestätigt werden. Eine solche Bestätigung gilt nur für das jeweilige
einzelne Werk. Spätestens bei verbindlicher Bestellung erklärt sich der Besteller mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
einverstanden.
Die Angebote sind freibleibend. Für den Umfang der Lieferung und Leistung sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen
maßgeblich. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen bedürfen ebenfalls der Schriftform.
Auf Anfrage des Bestellers ist durch mich ein Kostenvoranschlag zu erstellen. Hierfür sind mir vom Besteller alle notwendigen
Informationen beizubringen und mir ist es zu ermöglichen, die erforderlichen Maße abzunehmen. Der Vertrag kommt durch eine
schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Als Auftragsbestätigung gilt, das vom Besteller unterschriebene Angebot. Dieses ist durch den
Besteller unverzüglich zu prüfen. Sofern Unstimmigkeiten zwischen Bestellung und Auftragsbestätigung (Angebot) festgestellt werden,
sind mir diese sofort mitzuteilen.
II. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Kosten umfassen die Materialkosten, den Transport und die Kosten für Anfertigung und Einbau. Wesentliche Änderungen der
Kosten nach Vertragsabschluß sind unter den Vertragspartnern abzustimmen.
Soweit durch Verschulden des Bestellers Mehrkosten bei Anfertigung und/oder beim Einbau entstehen, so hat diese der Besteller zu
übernehmen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass der Besteller Vorarbeiten leistet, die für den Einbau nicht ausreichen.
Die Zahlung hat innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgen.
Kosten für besondere Materialien und Fertigungseinrichtungen, die ausschließlich für einen bestimmten Auftrag bestellt werden und mit
erheblichen Kosten verbunden sind, sind im Voraus zu bezahlen.
Ein Zurückhaltungsrecht oder das Recht die Aufrechnung zu erklären stehen dem Besteller nur zu, wenn der Anspruch rechtskräftig
festgestellt wurde oder unbestritten ist.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Ab der zweiten Mahnung wird
eine Mahngebühr in Höhe von 15,00 Euro fällig. Die Geltendmachung von weiterem Verzugsschaden behalte ich mir ausdrücklich vor.
Bei Rückerstattungen, insbesondere bei ausgedruckten und versendeten Gutscheinen behalten wir uns eine Bearbeitungsgebühr von
20,00 € zuzüglich ges. MwSt vor.
III. Lieferung und Abnahmepflicht des Bestellers
Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers.
Die Lieferfristen werden individuell vereinbart. Soweit ein Werk versandt wird, gilt als Liefertag der Tag des Versandes. Verzögert sich
der Versand ohne mein Verschulden gilt als Liefertag der Tag der Bereitstellung. Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht ein erkennbares
Interesse des Bestellers entgegensteht.
Kann eine Lieferfrist durch höhere Gewalt oder aufgrund von unvorhergesehenen und nicht durch mich zu vertretenden Umständen
nicht eingehalten werden, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Verhinderung. Bei einer Verhinderung von mehr als 3 Monaten
kann ich und der Besteller hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen
zurücktreten.
Der Besteller ist verpflichtet das bestellte Werk abzunehmen. Wird die Annahme ohne ersichtlichen Grund verweigert, gerät der
Besteller in Annahmeverzug.
IV. Versand und Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die angefertigten Werkstücke einer Transportperson übergeben werden bzw. bei Leistungen
an einem Bauwerk bei Anlieferung auf das Grundstück des Bestellers.
Verzögert sich der Versand bzw. die Anlieferung aus Gründen ,die der Besteller zu vertreten hat, geht die Gefahr mit dem Tage der
Bereitstellung auf den Besteller über.
V. Maße und Gewichte
Maße und Gewichte bestimmen sich nach dem einzelnen Auftrag und den individuellen Vereinbarungen. Die Maße werden
grundsätzlich durch mich ermittelt und mit dem Besteller besprochen. Sie sind jedoch keine zugesicherten Eigenschaften. Geringfügige
Abweichungen durch Art und Weise der Fertigung (Handarbeit) berechtigen den Besteller nicht zu Beanstandungen, soweit nicht etwas
anderes vereinbart ist.
Werden durch den Besteller Maßangaben oder Skizzen mitgeteilt, nach denen das Werk hergestellt werden soll, so übernimmt der
Besteller die Garantie der Richtigkeit der übermittelten Maße.
VI. Haftung
Der Besteller hat die Waren zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich, spätestens aber 14 Tage nach Eingang am
Bestimmungsort, schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Feststellung zu rügen.
Mir ist Gelegenheit zu geben, den angezeigten Mangel zu prüfen und nachzubessern.
Ich übernehme keine Haftung für Mängel, die auf falsche Angaben bzw. fehlerhaft angegebene Maße oder Skizzen der Besteller zurück
zu führen sind.
VII. Eigentumsvorbehalt
Ich behalte mir das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zur Erfüllung sämtlicher mir den Besteller aus der
Geschäftsbeziehung zustehenden Ansprüche vor.
Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen hat mir der Besteller unverzüglich mitzuteilen. Kosten
von Interventionen trägt grundsätzlich der Besteller, soweit sie durch den Dritten nicht ersetzt werden.
Die Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Gegenstände durch den Besteller wird stets für mich vorgenommen. Werden die
gelieferten Gegenstände mit anderen für mich fremde Gegenstände verarbeitet oder verbunden, so erwerbe ich das Miteigentum an der
neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch die
Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferten Gegenstände.
Der Besteller ist berechtigt den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang
weiterzuverkaufen. Anderweitige Verfügungen sind ihm untersagt. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der
Weiterveräußerung gegen den Erwerber oder Dritte erwachsen. Dies geschieht unabhängig vom Zeitpunkt der Weiterveräußerung.
VIII. Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen und Modelle
Von mir angefertigte Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen und Modelle unterliegen dem Urheberrecht und dürfen vom Besteller weder an
Dritte weitergereicht noch durch diesen selbst in irgendeiner Form verwendet werden. Die Anfertigung von Kopien, Fotographien und
ähnlichen Vervielfältigungen ist ohne meine ausdrückliche Erlaubnis untersagt. Soweit ein Auftrag nicht erteilt wird, sind Entwürfe,
Skizzen, Zeichnungen und Modelle unverzüglich an mich zurück zu geben. Erfolgt die Rückgabe der Unterlagen nicht bis spätestens 8
Tage nach der Angebotsbindefrist nicht, so bin ich berechtigt die Kosten für die Anfertigung der Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen und
Modelle in Rechnung zu stellen.
Erfolgt die Anfertigung von Gegenständen nach Zeichnung oder sonstigen Angaben des Bestellers und werden hierdurch Schutzrechte
Dritter verletzt, stellt mich der Besteller von sämtlichen Ansprüchen der Urheber frei.
IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Ort der Lieferung.
Gerichtsstand ist das zuständige Gericht meines Geschäftssitzes.
X. Wirksamkeit einzelner Klauseln
Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt.